Zwischen Bußgesinnung und Strafrecht. Die Ahndung von Missetaten in Lebensbeschreibungen ottonisch-salischer Reichsbischöfe
Als Bischof Meinwerk von Paderborn im 11. Jahrhundert während einer Inspektionsreise durch sein Bistum auf einem der kirchlichen Güter einen ungepflegten, mit Brennnesseln und anderen Unkräutern übersäten Garten entdeckt, greift er zu drastischen Maßnahmen. „Sofort ließ er der Meiersfrau ihre eitlen Kleider ausziehen und gab Weisung, sie so lange durch den ganzen Garten zu schleifen, bis das hochgeschossene Unkraut dem Erdboden gleichgemacht sei.“1 So berichtet es der Autor seiner Vita. Für ihn scheint diese rigorose Bestrafung nicht im Widerspruch zu christlichen Idealen wie der Nächstenliebe zu stehen, an denen sich Bischöfe und insbesondere deren hagiographische Lebensbeschreibungen orientieren. Wie ist das zu erklären? Wie rechtfertigen die Autoren der Viten ottonisch-salischer Reichsbischöfe die umfangreiche Straftätigkeit ihrer Helden? Zum Text




