Zwischen Bußgesinnung und Strafrecht.
Die Ahndung von Missetaten in Lebensbeschreibungen ottonisch-salischer Reichsbischöfe

Von Alexander Grimm
A. Grimm: Zwischen Bußgesinnung und Strafrecht (PDF-Datei)

Zusammenfassung

Ottonisch-salische Reichsbischöfe waren als Reichsfürsten und oberste Seelsorger in doppelter Weise berufen kollektive Normvorstellungen durchzusetzen und verfügten dazu über weltliche und geistliche Strafgewalt. Ihre Lebensbeschreibungen versuchen den Zwiespalt zwischen geistlichem Ideal und weltlicher Praxis zu überwinden. Dafür greifen sie auf die Vorstellung von der Unausweichlichkeit göttlicher Gerechtigkeit zurück, angesichts derer nur eine angemessene Buße Heilung von der Sünde bringen und so die Seele retten kann. Vor dem Hintergrund der Bußgesinnung werden vom Bischof verhängte Sanktionen als Teil des heilsamen Bußprozesses gedeutet. Bestrafung erscheint als seelsorgerische Pflicht. Strafe und Buße bilden als Mittel der liebevollen correctio eine Einheit. So wird der Zwiespalt überwunden und die Straftätigkeit des Bischofs gerechtfertigt. Die Handhabung des Bußprozesses liegt dabei im Ermessen des Bischofs. Strafrecht und Religion greifen ineinander.